Auszug
aus der Satzung der
Abraham und David Roentgen Stiftung vom 23.12.1987.

Name, Sitz, Rechtsform

Die Stiftung führt den Namen: "Abraham und David Roentgen Stiftung" Die Stiftung hat ihren Sitz in Neuwied. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts.

Zweck der Stiftung

Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst, Forschung und Kultur durch die Sichtung, Pflege und kunsthistorische Aufarbeitung des Werkes von Abraham und David Roentgen. Besonderes Ziel der Stiftung ist es, das Werk von Abraham und David Roentgen und die Tradition des Tischlerhandwerks einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig.

Kuratorium

- Bildung und Zusammensetzung-

Das Kuratorium besteht aus 15 Mitgliedern. Hiervon werden 5 Mitglieder von dem Oberbürgermeister der Stadt Neuwied, je 3 Mitglieder von dem Bundesverband des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks, dem Landesverband des Tischlerhandwerks sowie dem Vorstand des Förderkreises der Abraham und David Roentgen Stiftung e. V. und 1 Mitglied von der Handwerkskammer Koblenz benannt. Unter ihnen sollen sich der Kustos des Kreismuseums und ein Vertreter der Herrnhuter Brüdergemeinde Neuwied befinden.

Die Amtsdauer des Kuratoriums beträgt 4 Jahre. Nach Ablauf der Amtsdauer werden die Mitglieder des Kuratoriums neu bestimmt.

Eine erneute Benennung der Kuratoriumsmitglieder ist nach Ablauf der Amtszeit möglich.

Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Kuratoriums sowie dessen Stellvertreter. Ihm obliegt die Leitung des Kuratoriums.

Scheidet ein Kuratoriumsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Kuratorium aus, so ist für die verbleibende restliche Amtsdauer ein neues Mitglied zu benennen.

Vorstand

1. Der Vorstand der Stiftung besteht aus :

    a) dem Vorsitzenden in der Person des jeweiligen Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied

    b) einem /einer stellv. Vorsitzenden, der/die auf Vorschlag des Bundesverbandes
        des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks benannt wird

    c) einem/einer seiner stellv. Vorsitzenden, der/die auf Vorschlag des Landesverbandes des
        Tischlerhandwerks benannt wird

    d) einem/einer stellv. Vorsitzenden in der Person eines/einer Roentgensachverständigen

    e) einem/einer Vertreter/in der Fürstenfamilie zu Wied

    f) einem/einer Geschäftsführer/in

    g) 2 Beisitzern/Beisitzerinnen, von denen einer/eine wissenschaftlich befähigt sein muss

2. Das Vorstandsmitglied zu e) wird von der Wahlversammlung jeweils benannt. Die
    Vorstandsmitglieder zu d), f), g) werden vom Kuratorium gewählt.

3. Die Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein.

4. Der Vorstand erhält eine Geschäftsordnung. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier
    Jahre; Wiederwahl ist zulässig.

Bis zum Amtsantritt des neuen Vorstandes bleiben die Mitglieder des alten Vorstandes im Amt.

Vorsitzender des Kuratoriums: Landrat Rainer Kaul
Vorsitzender des Vorstandes:  Oberbürgermeister Nikolaus Roth
Geschäftsführer:                          Udo Runkel Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft
                                                        Langendorferstraße 91
                                                        56564 Neuwied